Hauswasserzähler 2023, Wasseruhr kalt, warm, 3/4 Zoll, 1 Zoll x 190mm, 260mm
unsere Wasserzähler sind Neuware und im aktuellen Jahr geeicht.
Mehrstrahl-Nassläufer-Rollenzählwerk für waagerechten und senkrechten Einbau
Hauswasserzähler mit Deckel
Merkmale:
- für Kaltwasser bis 40°C
- oder Warmwasser bis 90°C
- Mehrstrahlläufer
- Nassläufer
- Rollenzähllwerk 5- Stellig
- für den waagerechten Einbau
- im massivem Messinggehäuse
Mehr Vorteile:
- Mehrstrahl-Nassläufer-Rollenzählwerk
- für waagerechten und senkrechten Einbau
- ?Messeinsätze universell austauschbar
- ?Höchste Messgenauigkeit bis HR 160 / VR 100
- ?Absolut korrosionsbeständig
- ?Geringer Druckverlust
- ?Lange Lebensdauer
- ?Maximale Druckbelastung beträgt 16 MAP
- ?MID zugelassen
Das Wichtigste auf einen Blick:
- ?Alle Kunststoffe, welche mit Trinkwasser in Berührung kommen, entsprechen dem DVGW-Arbeitsblatt W270 und der KTW-Empfehlung.
- ?Die Gehäusewerkstoffe entsprechen den Vorgaben der DIN 50930-6 / EU-Richtlinie 98/83/EG und der Positivliste des Umweltbundesamtes.
- ?Unsere Mehrstrahl-Zähler sind MID-zugelassen.
- ?Diese Zähler sind auch für Steigleitungsrohre lieferbar.
- ?Chargenkennzeichnung gemäß DVGW-Richtlinie
Erhältlich in den Ausführungen:
- Wasseruhr 3/4 Zoll (1"AG) x 190mm, QN2,5, Q3 4 - kalt
- Wasseruhr 3/4 Zoll (1"AG) x 190mm, QN2,5, Q3 4 - warm
- Wasseruhr 1 Zoll" (1 1/4"AG) x 260mm, QN 6, Q3 10 - kalt
- Wasseruhr 1 Zoll (1 1/4"AG) x 260mm, QN 6, Q3 10 - warm
(AG = Anschlussgewinde)
Nenndurchflüsse neue und alte Norm:
Innerstaatlich (EWG)
- alte Norm QN 2,5 (m³/h) entspricht der neuen Norm MID Q3 4,0
- alte Norm QN 6 (m³/h) entspricht der neuen Norm MID Q3 10
Abbildungen können je nach Modell leicht abweichen.
Beglaubigungsgebühr:
Inklusive gesetzliche Eichgebühren / Konformitätsbestätigungsgebühren
Wasserzähler, die zur Verrechnung oder Verteilung von Wassermengen eingesetzt werden,
müssen immer geeicht sein. Eichgebühren/Konformitätsbestätigungsgebühren sind gesetzliche
Abgaben. Die Gebühren ändern sich gemäß der jeweiligen gültigen Gebührenordnung.